QuMiK-Klinikverbund: Krankenhäuser stehen vor großen Herausforderungen und fordern mehr Unterstützung durch die Politik
Pandemie ist nur eine Herausforderung unter vielen für Kliniken (Foto: istock)Aufgrund der zunehmenden Herausforderungen im Gesundheitssystem, die weit über die Pandemie hinausgehen, hat sich der in Baden-Württemberg ansässige QuMiK-Klinikverbund (Qualität und Management im Krankenhaus) zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen positioniert. Der Verbund fordert mehr Unterstützung seitens der Politik, da der Reformstau im Gesundheitssystem mittlerweile oft existenzbedrohend für die Krankenhäuser geworden sei.
Im Fokus der Diskussionen stehen die drei Themen unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, Pflegebudget und fehlende Planungssicherheit sowie berufsübergreifender Fachkräftemangel.
„Die drei genannten Themen stehen beispielhaft für die sich dramatisch verschlechternden Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in den letzten Jahren. Weitere Themen mit ähnlicher Wirkung und einer extensiven Steigerung des administrativen Aufwands, Verschärfung der Planungssicherheit und Bedrohung der finanziellen Grundlagen könnten genannt werden. Letztlich bewirkt diese Entwicklung einen nicht strukturierten Abbau von Klinikkapazitäten und trifft insbesondere auch leistungsstarke Krankenhäuser, die für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden, guten Versorgung benötigt werden. Ein geordnetes Vorgehen wäre der bessere Ansatz für die Zukunft der Krankenhäuser mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Reformen“, betont Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Gesundheit.
„Die Kliniken in Baden-Württemberg benötigen dringend eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausstrukturplanung sowie eine auskömmliche Krankenhausförderung, um die Weiterentwicklung der Kliniken voran zu bringen“, sagt Markus Heming, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Karlsruhe. Auch wenn das Land Baden-Württemberg mehr Mittel bereitstelle als andere Länder, erfülle es dennoch nicht die gesetzliche Verpflichtung, die Investitionskosten der Krankenhäuser in vollem Umfang zu finanzieren. Laut Baden-Württembergischer Krankenhausgesellschaft müsste die Summe der Investitionsmittel dauerhaft auf insgesamt 750 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden, um den laufenden Investitionsbedarf zu decken. Gemessen an den gesamten Krankenhauskosten liegt der Anteil, den das Land Baden-Württemberg für die Investitionen leistet, im Jahr 2019 bei 3,9 Prozent, Tendenz rückläufig. Bereits 2006 hat eine Expertenkommission errechnet, dass die Investitionsquote bei mindestens 10 Prozent liegen müsste.
„Bund und Länder sollen gemeinsam an einem Strang ziehen, um die immer größer werdende Investitionslücke zu schließen und die Krankenversorgung zukunftssicher zu gestalten“, fordert Heming. Der Bund-Länder-Pakt der neuen Bundesregierung solle die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erarbeiten. Eine kurzfristig eingesetzte Expertenkommission, die Anfang Mai von Bundes-gesundheitsminister Lauterbach berufen worden ist, solle hierfür eine Krankenhausplanung konzipieren. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorgelegt werden. Übergeordnetes Ziel sei es, Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung auszuarbeiten. Die Empfehlungen der Kommission dienen als Grundlage für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023.
Matthias Ziegler, Geschäftsführer Klinikum Esslingen, schildert die aktuellen Entwicklungen zum Pflegebudget und damit verbundener Planungsunsicherheit. Das Pflegebudget sei mit der Zielsetzung eingeführt worden, die Pflege zu stärken und den Krankenhäusern den Kostenanteil der Pflege vollständig zu finanzieren. Die Budgetierung umfasst laut Gesetzgeber die “Pflege am Bett” – ohne Konkretisierung der Berufsgruppen und Tätigkeiten. Die unscharfe Definition lässt große Interpretationsspielräume zu und birgt für die praktische Umsetzung ein großes Potenzial für Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassen und Krankenhäusern, welche die Budgets untereinander zu verhandeln haben. Mehrere Streitpunkte, wie zum Beispiel die Frage, welche der die Pflege unterstützenden Mitarbeiter dem Pflegebudget zuzuordnen sind und welche Zulagen, die dem Pflegepersonal gewährt werden, von den Krankenkassen im Pflegebudget anerkannt werden, sind trotz mehrerer Schiedsstellenverfahren bis heute nicht grundsätzlich geklärt. Im Ergebnis haben sehr viele Krankenhäuser in Baden-Württemberg für 2020 noch keine Budgetvereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen können – für das Jahr 2021 wurde mit den Budgetverhandlungen noch nicht einmal begonnen. Die Auswirkungen für die Krankenhäuser sind dramatisch: Ohne eine Vereinbarung zum Pflegebudget sind rund 20 Prozent der Kosten eines Krankenhauses nicht gedeckt. Die Kliniken erhalten zwar zwischenzeitlich Abschlagszahlungen, die aber bei Weitem nicht kostendeckend sind. Das belastet massiv die Liquidität der Kliniken. Eine seriöse Wirtschaftsplanung ist damit ausgeschlossen, weil kein Klinikum die Höhe der Ausgleiche kennt, die ihnen von den Krankenkassen nach den Budgetverhandlungen 2020, 2021 und 2022 noch zugestanden werden.
„Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die Krankenhäuser sind mittlerweile seit mehr als zwei Jahren die Leidtragenden eines Gesetzes, welches große Unzulänglichkeiten aufweist. Vor dem Pflexit haben die Gesetze zur Krankenhausfinanzierung eine belastbare Unternehmensplanung zugelassen. Heute weiß man erst nach mehr als zwei Jahren, wieviel ein Klinikum für seine geleisteten Behandlungen vergütet bekommt. Die unzureichende Definition muss praxisgerecht nachgebessert werden. Dabei sind auch Personen zu berücksichtigen, die zwar am Bett arbeiten, aber nicht ausschließlich“, unterstreicht Ziegler.
Zum Thema Fachkräftemangel äußert sich Dr. Matthias Geiser, Geschäftsführer des Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen. Bezogen auf das Pflegebudget und die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) erklärt er: „Der Fachkräftemangel wird nicht dadurch behoben, dass der Gesetzgeber Betreuungsschlüssel definiert und die Kliniken es dann als Arbeitgeber ‚in Ordnung bringen‘ sollen. Die Kliniken benötigen Rahmenbedingungen, die es erlauben, attraktiver Arbeitgeber zu sein. Und die Mitarbeiter brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen erlauben, ihre Qualifikationen und ihr Können zu Geltung zu bringen.“
Deshalb fordert Dr. Geiser entsprechende politische Maßnahmen. „Dazu gehört ein sehr deutlicher Abbau von Bürokratie – der Aufwand dafür ist sehr hoch“, meint er. „In jedem Krankenhaus werden in diesen Bereichen eine Vielzahl von Pflegefachkräften eingesetzt, die am Patientenbett und im OP fehlen.“ Darüber hinaus sollte die Überregulierung beseitigt und stattdessen Schwankungsbreiten definiert werden. „Es muss den Krankenhäusern möglich sein, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzusetzen und mit einem Qualifikationsmix zu arbeiten“, erklärt der Geschäftsführer. „Dazu zählt auch die entsprechende Finanzierung unterstützender Leistungen und Berufe.“ Als weitere Maßnahmen nannte er unter anderem die leichtere Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte mit beschleunigten Anerkennungsverfahren.